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Myomsprechstunde

Unsere Sprechstunden werden für privat und  gesetzlich versicherte Patientinnen ausschließlich im Rahmen einer vor- oder nachstationären Behandlung angeboten. Für gesetzlich versicherte Patientinnen ist für die vorstationäre Behandlung eine Krankenhaus-Einweisung der niedergelassenen Gynäkologin / des Gynäkologen erforderlich.