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Die Konferenzen sind offen für niedergelassene Ärzte, die Tumorpatienten behandeln. Die Konferenz kann stationären Einweisungen vorgeschaltet werden: Gemeinsam klärt man, ob eine Krankenhausbehandlung als nächster Schritt einer Therapiefolge sinnvoll ist. Insbesondere wenn es um ambulante onkologische oder strahlentherapeutische Weiterbehandlungen geht, sichert die Einbeziehung dieser Ärzte von vornherein ein abgestimmtes gemeinsames Konzept unabhängig von Sektorengrenzen des Systems (ambulant – stationär).

Konferenzbeschlüsse sind bindend. Sie werden protokolliert. Das Protokoll ist Grundlage der weiteren Behandlungsschritte. Es gibt Mindestvoraussetzungen, ohne die kein Beschluss zustande kommen darf: Immer muss mindestens der Pathologe, der Röntgenarzt, der Strahlentherapeut, der internistische Onkologe, ein Vertreter des jeweiligen operativen Faches (Gynäkologe, Visceralchirurg, Thoraxchirurg, Urologe) teilnehmen.

Vorgestellt werden soll der jeweilige Fall von einem Arzt, der die individuellen Gesichtspunkte, Wünsche, aber auch Begleiterkrankungen und Kontraindikationen kennen muss. Wäre all das nicht der Fall, so könnte der Patient nicht ausreichend sicher sein, dass nicht wichtige Aspekte unberücksichtigt bleiben.