Küchenhilfe/Hauswirtschaftshilfe (m/w/d) für unsere Kindertagesstätte am Standort Hamburg-Schnelsen
in Voll- oder Teilzeit
Die Albertinen Services Hamburg ist der Dienstleister für den Wirtschafts- und Versorgungsbereich der verschiedenen Einrichtungen der Immanuel Albertinen Diakonie in Hamburg, darunter auch zwei große Krankenhäuser. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Küchenhilfe/Hauswirtschaftshilfe (m/w/d) für unsere Kindertagesstätte am Standort Süntelstraße 11a in Hamburg-Schnelsen
in Voll- oder Teilzeit
Ihre Aufgaben:
Vorbereitung von Frühstücks- und Mittagswagen
Regeneration von Speisen
Spültätigkeiten
Zubereitung von Snacks und Salaten
Lagerhaltung
Einhaltung der gängigen Hygienevorschriften
Dokumentation laut HACCP-Konzept
Wir erwarten:
idealerweise Erfahrung in der Speisenversorgung in Kindergärten
Zuverlässigkeit
Erfahrung in der Regeneration von Speisen
sicherer Umgang mit Küchengeräten
freundliches Auftreten
Und das ist unser Angebot für Sie:
eine angemessene Vergütung und alle Vorzüge einer Tätigkeit in einem großen Unternehmen
geregelte Arbeitszeiten, vorwiegend in einer Kernarbeitszeit von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr an allen Tagen der Woche, regelmäßig auch an Wochenenden und Feiertagen
Von allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten wir, dass sie das Albertinen-Leitbild mittragen und zwar unabhängig von ihrer eigenen religiösen und kulturellen Tradition und Prägung
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Für Fragen steht Ihnen Frank Hagedorn als Bereichsleiter Speiseversorgung unter der Telefonnummer 04101 5898-123 gerne zur Verfügung.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung. Richten Sie diese bitte per E-Mail unter Angabe der Ausschreibungsnummer 0158-1 an bewerbung@albertinen.de
Bitte beachten Sie, dass wir aus organisatorischen Gründen Ihre postalische Bewerbung nicht zurücksenden können. Ihre übermittelten Daten und Unterlagen werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert bzw. aufbewahrt. Aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes besteht ein berechtigtes Interesse, die übermittelten Daten und Unterlagen für mindestens vier, maximal sechs Monate aufzubewahren. Die Daten und Unterlagen werden, sofern eine Aufbewahrungspflicht nicht besteht und die Daten und Unterlagen für den Zweck nicht mehr vonnöten sind, gelöscht bzw. vernichtet.