Kraftfahrer (m/w/d), unbefristet, für Personenbeförderung derzeit im Fahrbereich Hamburg
in Voll- oder Teilzeit (zwischen 15 und 25 Stunden pro Woche)
Die Albertinen Services Hamburg ist der Dienstleister für den Wirtschafts- und Versorgungsbereich der verschiedenen Einrichtungen der Immanuel Albertinen Diakonie in Hamburg, darunter auch zwei große Krankenhäuser. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Kraftfahrer (m/w/d), unbefristet, für Personenbeförderung derzeit im Fahrbereich Hamburg
in Voll- oder Teilzeit (zwischen 15 und 25 Stunden pro Woche)
Ihre Aufgaben:
Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität (auch im Rollstuhl)
Beförderung von Personen mit Demenzerkrankung
Sonderfahrten gem. Dienstplan
Führen eines Fahrzeuges unter Beachtung der gesetzlichen und organisationsinternen Vorschriften
Sorge um die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges und der Fahrgäste
Wir erwarten:
Führerscheinklasse B mit Personenbeförderungsschein
freundliches und sicheres Auftreten, auch in Stresssituationen
zeitliche Flexibilität
Zuverlässigkeit und Hilfsbereitschaft
sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Und das ist unser Angebot für Sie:
angemessene Vergütung sowie alle Vorzüge einer Tätigkeit in einem großen Unternehmen
unbefristetes Anstellungsverhältnis
geregelte Arbeitszeiten Montag bis Freitag zwischen 6:00 Uhr und 19:00 Uhr
moderne Fahrzeugflotte
ProfiTicket nach bestandener Probezeit
Wertvolles Selbstverständnis: Unser Leitbild gibt uns als Mitarbeitende und als Unternehmen jeden Tag Orientierung für unser berufliches Handeln
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Für Fragen steht Ihnen Klaus Krüger als Fahrdienstleiter unter der Telefonnummer 0151 / 15041355 gerne zur Verfügung.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung. Richten Sie diese bitte per E-Mail unter Angabe der Ausschreibungsnummer 0154-1 an bewerbung@albertinen.de
Bitte beachten Sie, dass wir aus organisatorischen Gründen Ihre postalische Bewerbung nicht zurücksenden können. Ihre übermittelten Daten und Unterlagen werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert bzw. aufbewahrt. Aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes besteht ein berechtigtes Interesse, die übermittelten Daten und Unterlagen für mindestens vier, maximal sechs Monate aufzubewahren. Die Daten und Unterlagen werden, sofern eine Aufbewahrungspflicht nicht besteht und die Daten und Unterlagen für den Zweck nicht mehr vonnöten sind, gelöscht bzw. vernichtet.