Süntelstraße 11a
22457 Hamburg Schnelsen
Die in unserem Krankenhaus bereits seit langem etablierten Prozesse zum Umgang mit korrektiven Maßnahmen, Sicherheitshinweisen, (Beinahe-)Vorkommnissen und Produktrückrufen haben wir aktuell um die neue Forderung aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) ergänzt.
Diese besagt im §6, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen hat, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist.
Diese Person nimmt die folgenden Aufgaben wahr: