Erzieher / Sozialpädagogische Assistenten / Heilerziehungspfleger oder Heilpädagogen (m/w/d) für den Krippen- und Elementarbereich
in Voll-(39 Std./Woche) und/oder Teilzeit (30 Std./Woche)
Für die Albertinen Kindertagesstätte Schnelsen mit seinen 160 Betreuungsplätzen, davon sind 100 Plätze im Elementarbereich (3-6-jährige) und 60 Plätze im Krippenbereich (0-3-jährige), suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Erzieher / Sozialpädagogische Assistenten / Heilerziehungspfleger oder Heilpädagogen (m/w/d) für den Krippen- und Elementarbereich
in Voll-(39 Std./Woche) und/oder Teilzeit (30 Std./Woche)
Ihre Aufgaben:
Umsetzung der pädagogischen Konzeption
Eigenverantwortliche und selbständige Erfüllung der vereinbarten Aufgabenbereiche
Konstruktive Zusammenarbeit im Gruppen- und Gesamt-Team
Elternarbeit (u.a. Gestaltung von Elternabenden/Führen von Entwicklungsgesprächen u. ä.)
Aufgabenerfüllung nach dem Qualitätsmanagement-System des ev. Gütesiegels/Dokumentation
Wir erwarten:
einen verantwortungs- und liebevollen Umgang mit den Kindern
fachliche Qualifikation
Kenntnisse (oder die Bereitschaft) im Bereich der Dokumentation
Kenntnisse von religionspädagogischen Inhalten
eine offene und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern
Von allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten wir, dass sie das Albertinen-Leitbild mittragen und zwar unabhängig von ihrer eigenen religiösen und kulturellen Tradition und Prägung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Für Fragen steht Ihnen Angela Vollmer als Leitung der Kindertagesstätte unter der Telefonnummer 040 5588-2380 gerne zur Verfügung.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung. Richten Sie diese bitte per E-Mail unter Angabe der Ausschreibungsnummer 0094-1 an bewerbung@albertinen.de
Bitte beachten Sie, dass wir aus organisatorischen Gründen Ihre postalische Bewerbung nicht zurücksenden können. Ihre übermittelten Daten und Unterlagen werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert bzw. aufbewahrt. Aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes besteht ein berechtigtes Interesse, die übermittelten Daten und Unterlagen für mindestens vier, maximal sechs Monate aufzubewahren. Die Daten und Unterlagen werden, sofern eine Aufbewahrungspflicht nicht besteht und die Daten und Unterlagen für den Zweck nicht mehr vonnöten sind, gelöscht bzw. vernichtet.