Praktikum in der Pflege

Sie möchten unser Haus kennenlernen und sich selbst ein Bild darüber machen, ob der Pflegeberuf das Richtige für Sie ist? Sehr gerne!

Wir bieten ganzjährig auf Anfrage an beiden Standorten Praktikumsplätze in der Pflege an.

Ihr Ansprechpartner am Standort Volksdorf

Voraussetzung für ein Pflegepraktikum im Ev. Amalie Sieveking-Krankenhaus (Hamburg-Volksdorf):

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Dauer des Praktikums mindestens 3 Wochen in Vollzeit
  • Bewerbungsunterlagen bitte ausschließlich per E-Mail einreichen

Ihre Ansprechpartnerin am Standort Schnelsen

Voraussetzung für ein Pflegepraktikum im Albertinen-Krankenhaus (Hamburg-Schnelsen):

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Dauer des Praktikums mindestens 4 Wochen Vollzeit ohne Unterbrechung
  • Bewerbungsunterlagen bitte ausschließlich per E-Mail einreichen unter AKH.Pflegepraktikum@albertinen.de

Praktika in anderen Bereichen

Für Praktika in anderen Bereichen lassen Sie bitte dem Geschäftsbereich Personal eine Initiativbewerbung mit folgenden Unterlagen zu kommen:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Abschlusszeugnisse, ggf. auch von relevanten Fortbildungen
  • Arbeitszeugnisse
  • ggf. aktuelle Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung

Damit wir eine passende Einsatzmöglichkeit prüfen können, geben Sie in Ihrem Anschreiben bitte folgende Informationen an:

  • Gewünschter Einsatzbereich
  • Vollzeit/Teilzeit (Angabe der Stunden)
  • Konkreter Praktikumszeitraum
  • Gewünschter Standort (Hamburg-Schnelsen/Hamburg-Volksdorf)

Ihre Praktikumsbewerbung richten Sie bitte per E-Mail an folgende Adresse: bewerbung@albertinen.de

Von allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten wir, dass sie das Albertinen-Leitbild mittragen, unabhängig von ihrer eigenen religiösen und kulturellen Tradition und Prägung.

Bitte beachten Sie, dass wir aus organisatorischen Gründen eine postalische Bewerbung nicht zurücksenden können. Ihre übermittelten Daten und Unterlagen werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert bzw. aufbewahrt. Aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes besteht ein berechtigtes Interesse, die übermittelten Daten und Unterlagen für mindestens vier, maximal sechs Monate aufzubewahren. Die Daten und Unterlagen werden, sofern eine Aufbewahrungspflicht nicht besteht und die Daten und Unterlagen für den Zweck nicht mehr vonnöten sind, gelöscht bzw. vernichtet.

Für Praktika in anderen Bereichen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Geschäftsbereich Personal