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Krankenkassenkarte, Dokumente über Voruntersuchungen beziehungsweise Arztbriefe, eine Liste Ihrer regelmäßig einzunehmenden Medikamente, bei Verletzungen Ihren Impfpass.
Eine gesetzliche Vorgabe schreibt vor, das bei ambulant behandelten medizinischen Notfällen (sei es im Krankenhaus, in einer Notfallpraxis oder durch den Ärztlichen Notdienst) einmal im Quartal eine sogenannte Notfallgebühr von 10 EUR zu entrichten ist. Diese entspricht nicht der Praxisgebühr, sondern ist zusätzlich zu entrichten.
Die Triage erfolgt sofort nach Ihrem Eintreffen. Das Triagesystem sorgt dafür, dass Sie im Falle einer dringenden Erkrankung im Anschluss sofort ärztlich behandelt werden. Es bedeutet aber auch, dass Patienten mit weniger akuten Erkrankungen eventuell warten müssen, da Patienten mit schwereren Problemen vorgezogen werden, selbst wenn sie später gekommen sind.
Wenn ein Arzt einen Patienten aufruft, der nach Ihnen gekommen ist, liegt es oft daran, dass dieser Patient ein anderes Problem hat als Sie und einen anderen Facharzt benötigt. Der für sie zuständige Arzt kann ein anderer sein. Sie sind in diesem Fall nicht übergangen worden. Dieses ist für den einzelnen Patienten manchmal schwer ersichtlich.
Notfallmedizin ist nicht planbar, weshalb eine Terminvergabe nicht möglich ist.
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