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Seit dem 1. Januar 2004 gilt das "Gesundheitsmodernisierungesetz", kurz GMG oder GKV. Wir haben für Sie die Änderungen zusammengestellt, die Sie im Zusammenhang mit einem Aufenthalt bei uns betreffen.
Wir stellen Ihnen personifizierte Quittungen über geleistete Zuzahlungen aus. Wer seine persönliche Belastungsgrenze erreicht hat, erhält von der Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung und muss für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr leisten.
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