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Albertinen-Krankenhaus
Aufgaben der MAV

Allgemeine Aufgaben

Die allgemeine Aufgabe der Mitarbeitervertretung ergibt sich daraus, dass sie das "Bindeglied" zwischen den Beschäftigten und dem Arbeitgeber darstellt.
Die MAV achtet darauf, dass alle für die Beschäftigten geltenden Schutzvorschriften, Gesetze und die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR/EKD) eingehalten werden und ist Ansprechpartner für alle Angelegenheiten.

Im MVG-EKD §§ 40+42 sind die Mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen, festgelegt. Die MAV hat einerseits Überwachungsaufgaben, aber auch Förderungsaufgaben wahrzunehmen.

Mitbestimmungsrechte

Die Mitbestimmungsrechte umfassen:

  • die Arbeitszeit
  • Einstellungen
  • Gehaltseingruppierung
  • Einführung neuer Arbeitsmethoden
  • Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Ordnung und Verhalten im Betrieb

Überwachungsauftrag

Die MAV hat als Überwachungsauftrag dafür einzutreten, dass

  • die arbeitsrechtlichen Schutzgesetze
  • der Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • die Dienstvereinbarungen

    eingehalten werden.

Förderungsaufgaben

Unter Förderungsaufgaben sind zu verstehen

  • für die Gleichstellung und Gemeinschaft von Frauen und Männern einzutreten
  • für die Eingliederung und berufliche Entwicklung hilfs- und schutzbedürftiger, insbesondere behinderter oder älterer Personen einzutreten,
  • die Entgegennahme von Anregungen der Beschäftigten und Weitergabe an den Arbeitgeber

Kontakt

Porträt von Sabine Jansen

Sabine Jansen

Vorsitzende der Mitarbeitervertretung

Telefon (040) 5588-2444
Fax (040) 5588-2734
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Nebeninhalte - Teil 2

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Haupteingang: Hogenfelder Str. 22
Süntelstraße 11a
22457 Hamburg

Telefon: (040) 5588-1
Fax: (040) 5588-2209
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