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Die allgemeine Aufgabe der Mitarbeitervertretung ergibt sich daraus, dass sie das "Bindeglied" zwischen den Beschäftigten und dem Arbeitgeber darstellt.
Die MAV achtet darauf, dass alle für die Beschäftigten geltenden Schutzvorschriften, Gesetze und die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR/EKD) eingehalten werden und ist Ansprechpartner für alle Angelegenheiten.
Im MVG-EKD §§ 40+42 sind die Mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen, festgelegt. Die MAV hat einerseits Überwachungsaufgaben, aber auch Förderungsaufgaben wahrzunehmen.
Die Mitbestimmungsrechte umfassen:
Die MAV hat als Überwachungsauftrag dafür einzutreten, dass
die Dienstvereinbarungen
eingehalten werden.
Unter Förderungsaufgaben sind zu verstehen
| Telefon | (040) 5588-2444 |
|---|---|
| Fax | (040) 5588-2734 |
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